Lerntherapien

für Kinder und Jugendliche

Liegt bei Ihrem Kind eine Leserechtschreibschwäche/LRS oder Legasthenie oder

  • eine isolierte Rechtschreibschwäche oder Leseschwäche oder
  • eine Rechenschwäche/Dyskalkulie vor?

Hat Ihr Kind Probleme beim Lernen und Schwierigkeiten, sich zu konzentrieren oder aufmerksam dem Unterricht zu folgen?
Dann sprechen Sie uns an. Wir erarbeiten mit Ihrem Kind und Ihnen einen individuellen Therapieplan und Zielekatalog. Durch gezielt eingesetzte Übungen werden die einzelnen Kompetenzbereiche aufgebaut, erweitert und stabilisiert. Ziele können sein,

  • dass Ihr Kind je nach Alter ein eigenverantwortliches Arbeiten an den Lerninhalten entwickelt
  • Die individuellen Fähigkeiten im Lesen, Schreiben, Rechnen und dem Arbeitsverhalten ausgebaut werden
  • Eine freudvolle und selbstwirksame Lern- und Arbeitshaltung entstehen zu lassen.
  • Eine gute Zusammenarbeit zwischen Ihrem Kind/Ihnen und der Schule zu fördern.

In unserer Arbeit haben wir uns auf die SchülerInnen spezialisiert, die zu der Personengruppe mit einer Hochbegabung, Autismusspektrumstörung (ASS), Selektivem Mutismus oder Wahrnehmungsproblematik (AVWS; AD(H)S) gehören und eine Lernbegleitung, Lernförderung oder Lerntherapie benötigen.

Die Zusammenarbeit mit der Schule ist ein weiterer wichtiger Pfeiler unserer lerntherapeutischen Arbeit und erhöht die Chance auf einen erfolgreichen Schulbesuch. Wir suchen den engen Kontakt zu den Lehrkräften, gehen in die Schule und hospitieren bei Bedarf mit im Unterricht. Wir besprechen mit den Lehrern und Lehrerinnen in welcher Form der Nachteilsausgleichs für Ihr Kind umgesetzt werden kann.

Interessieren Sie sich für die unterschiedlichen Methoden nach denen wir arbeiten?

Dann rufen Sie uns bitte an.
Wir beantworten Ihre Fragen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Möchten Sie wissen, ob Ihr Kind eine LRS oder/und Dyskalkulie besitzt?

Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir führen standardisierte Tests durch, nach denen wir Ihnen sagen können, ob die Fertigkeiten Ihres Kindes im Normbereich liegen. Nach einem intensiven Anamnesegespräch und Auswertungsgespräch können Sie entscheiden, ob Sie die Diagnostik von einem Kinder- und Jugendpsychiaterischen Praxis durchführen lassen möchten. Diese sind alleine berechtigt, die Diagnose LRS/Legasthenie und Dyskalkulie zu stellen.

Dort kann auch feststellen, ob Ihr Kind aufgrund seiner Teilleistungsschwäche von emotionaler Beeinträchtigung bedroht ist. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeiten, dass die Kosten für eine Lerntherapie vom Jugendamt in Form einer Eingliederungsmaßnahme bezahlt werden.

„Kann ich nicht, keine Ahnung,…“
gibt’s bei uns nicht.
Wir formulieren diesen Glaubenssatz um in
„Ich kann es JETZT noch nicht und habe JETZT keine Ahnung, doch mache ich mich auf den Weg, es zu können und Ahnung zu bekommen“
Wir begleiten dich dabei.